Bundesverkehrswegeplan: „Autobahnbrücke im Kölner Süden nicht machbar“

FFH- und NSG-Gebiete würden großflächig erheblich beeinträchtigt
Machbarkeitsstudie als PDF

Wesseling. Die geplante Rheinquerung mit Autobahnquerspange im Kölner Süden bei Wesseling/Langel würde am Umwelt- und Naturschutzrecht scheitern. Das ist die Kernaussage einer vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vorgelegten Studie zum Vorhaben. Auch ein verkehrlicher Bedarf ist danach wegen vorhandener Alternativen nicht darstellbar. 

Wenn es nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und NRW-Verkehrsminister Michael Groschek geht, soll zwischen Wesseling und Langel eine vierspurige Autobahnbrücke gebaut werden. So steht es im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes. „Dieser Planungsvorschlag beruht aber auf gravierenden fachlichen und politischen Fehleinschätzungen“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Angesichts streng geschützter Umweltgüter und wertvoller Naturräume ist das Projekt nicht mit bestehendem Recht vereinbar.“

Die BUND-Studie zeigt jetzt die Knock-out-Kriterien für das Vorhaben auf. Danach würde die Planung bereits an der europäischen Wasserrahmenrichtlinie scheitern. Deren Schutz erstreckt sich nicht nur auf den Rhein selbst, sondern auch auf die Ufer und den dazugehörigen Entwicklungskorridor. Hier gilt das sogenannte »Verschlechterungsverbot«, das vom Europäischen Gerichtshof streng ausgelegt wird. Selbst kleinste Verschlechterungen sind beim aktuellen Zustand des Rheines unzulässig. „Dass die Autobahnpläne schwerwiegende Eingriffe erfordern, bestreiten nicht einmal die Befürworter der Brücke“, so Sticht.

Den Planungen stehen ferner Naturschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Schutztypen entgegen, darunter ein europäisches FFH-Gebiet. Betroffen wäre sogar der prioritär geschützte Lebensraumtyp des »Weichholz-Auenwaldes«. Nach geltendem Recht darf dort nur bei Notständen oder bei ausdrücklicher Freigabe durch die EU-Kommission eingegriffen werden. Hinzu kommt, dass es sich hier um einen bedeutenden nationalen Korridor für Feuchtlebensräume und ein geschütztes Überschwemmungsbiet  handelt.  Auch würden geschützte Arten wie Pirol und Rauhautfledermaus, Feldlerche, Rebhuhn in einem der letzten großen Offenlandbereiche in der Rheinschiene durch das Vorhaben unzulässig beeinträchtigt

Auch einen verkehrlichen Bedarf für eine weitere Autobahnbrücke vermag der BUND nicht zu erkennen. So stehen in Köln und Bonn bereits mehrere Rheinquerungen mit Autobahnquerspangen zur Verfügung, die nächste nur sechs Kilometer entfernt. Die aktuell prekäre Verkehrslage liege an der miserablen Instandhaltung der bestehenden Verkehrswege - wie zum Bespiel der Leverkusener Brücke. Dringend benötigt werde allerdings eine bessere Infrastruktur für den rechtrheinischen öffentlichen Nahverkehr zwischen Köln und Bonn.

Abgesehen davon sind die Autobahnbrückenpläne nach BUND-Ansicht ohnehin nicht finanzierbar. „Typisch für Großvorhaben, für die die Steuerzahler aufkommen sollen, wurden die Kosten unrealistisch gering veranschlagt, um das Projekt durchzuboxen“, konstatierte BUND-Chef Sticht. Auch im Bundesverkehrswegeplan gelte »Erhalt vor Neubau«. Das Budget müsse daher für die Instandhaltung eingesetzt werden, damit die marode Infrastruktur nicht vollends zusammenbricht und mit ihr der Verkehr.

Die 17-seitige BUND-Studie zur Rheinquerung Wesseling/Langel finden Sie hier.

Neue Rheinbrücke kommt wohl doch nicht

bodoklecksel in der Wikipedia auf Deutsch - Eigenes Werk

Wesseling. Eine Pressemitteilung der SPD, nach der der Bau einer neuen Rheinbrücke im Kölner Süden beschlossene Sache sei, hat sich nicht bestätigt. Das Bundesverkehrsministerium will die Hochstufung der Brücke vom »weiteren« auf den »vordringlichen Bedarf« im Bundesverkehrswegeplan, und damit die Finanzierbarkeit, nicht bestätigen. Die Kölner SPD hatte am 15. Juli unter dem Titel »Neue Rheinbrücke für Köln kommt« dargestellt, es gäbe eine Entscheidung der Bundesregierung, der neuen Rheinbrücke im Kölner Süden jetzt doch Priorität im Bundesverkehrswegeplan einzuräumen.« Dies ist allein schon deshalb unglaubwürdig, weil die Verbändeanhörung noch läuft und ein Termin für einen nötigen Kabinettsbeschluss noch gar nicht feststeht.

Dazu erklärt der NRW-Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Holger Sticht: »Die von den Bürgermeistern vorgeschlagene Brücke kann schon aus Naturschutzgründen nicht gebaut werden. Das haben wir in unserer Stellungnahme im obligatorischen Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung belegt. Arten-, Wasser- und Bodenschutz, klimatische und lufthygienische Funktionen der unter Schutz stehenden Landschaft und der Biotopverbund verhindern rechtmäßige Planungen. Im weiten Umkreis würden die Anwohner unter den erheblichen gesundheitlichen Folgen von Lärm und Abgasen zu leiden haben. Grundstücke würden entwertet. Wir kämpfen gegen diesen Wahnsinn. «

Der Sprecher der BUND Kreisgruppe Rhein-Erft Joachim Scheffer ergänzt: »Die Brücke ist nicht finanzierbar. Die erheblichen Umweltfolgen müssen mitbedacht und eingerechnet werden. Stattdessen sollten die Steuermittel in den Erhalt der bestehenden maroden Brücken und Straßen investiert werden - sonst steht der Verkehr in NRW bald still."

Achim Baumgartner, BUND Rhein-Siegkreis sagt: "Der Bundesverkehrswegeplan ist inakzeptabel. Er verfehlt elf seiner zwölf selbstgesetzten Umweltziele. Der Plan verletzt die Leitlinien der Bundesregierung, die sich international als Vorreiter der Nachhaltigkeit präsentiert. Der Bundesverkehrsminister muss daher den Entwurf zurückziehen. Sonst muss die Bundeskanzlerin die Notbremse ziehen.«

Dem Vernehmen nach plant das Bundesverkehrsministerium, dem Kabinett den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans trotz hefiger Differenzen mit dem Bundesumweltministerium bereits in der kommenden Woche vorzulegen.

Erst nach einem Kabinettsbeschluss entscheidet der Bundestag über die tatsächlichen Ausbauvorhaben.

Der inzwischen veröffentlichte Bericht zur vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Schlag ins Gesicht für die anerkannten Naturschutzverbände, Umweltschützer und Bürgerinnen und Bürger. Die Einwände der etwa 40.000 Einsendungen wurden oft nicht einmal kommentiert und wenn, mit leichter Hand weggewischt. Tenor: Die Verkehrsplaner wollen immer Recht haben. Mit dieser Betonmischer-Mentalität provozieren sie erbitterten Widerstand gegen unsinnige und unfinanzierbare Verkehrsprojekte.

Nachhaltige Verkehrswende jetzt!

Die Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Rhein-Sieg finden Sie auf der Homepage.

V.i.S.d.P.: BUND Rhein-Sieg-Kreis, Steinkreuzstraße 10/14, 53757 Sankt Augustin



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